Die folgenden Seiten sollen Ihnen einen Einblick über die Idee und das Leistungs- spektrum des Unternehmens Connecting Markets Investor Relations geben und Ihnen den Nutzen unserer Lösungen für Ihr Unternehmen aufzeigen.

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Geschäftsführer: Emanuel Suchefort


Mit dem Aufruf der Website der Connecting Markets Investor Relations GmbH erklärt der Nutzer sein Einverständnis zu folgender Erklärung:
Die Daten auf unserem World-Wide-Web Server wurden sorgfältig auf der Basis zu diesem Zeitpunkt aktueller Informationen überprüft. Dennoch wird keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder tatsächliche Aktualität der Daten übernommen. Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko.

Die Connecting Markets Investor Relations GmbH kann außerdem nicht alle Inhalte der von Dritten angebotenen Websites überprüfen, zu denen Links von dieser Seite aus führen. Wir übernehmen daher auch keine Verantwortung hinsichtlich der Richtigkeit bzw. Vollständigkeit der erhaltenen Informationen. Die Nutzung der Links erfolgt für alle Nutzer auf eigenes Risiko.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Connecting Markets GmbH
1 Auftragspartner, Werbeauftrag
1.1 Connecting Markets GmbH (nachfolgend "CMIR") übernimmt die Beratung, Planung und Vermarktung bezüglich Werbung auf Internetseiten. "Werbeauftrag" im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") ist der Auftrag eines Werbetreibenden oder seiner Agentur an CMIR zur Schaltung einer oder mehrerer Werbeflächen zum Zwecke der Verbreitung im World Wide Web auf einer oder mehreren von CMIR vermarkteten Internetseiten. 1.2 Eine "Werbefläche" im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen kann aus einem oder mehreren der folgenden Elemente bestehen: einem Text oder einem Bild (z.B. Button, Skyscraper, Wallpaper, PopUp, Interstitial, Superstitial, Logo oder sonstige Integration in eine Internetseite), jeweils mit einem Verweis (Link) auf die Internetseiten des Auftraggebers. Werbeflächen im Sinne dieser AGB sind auch sonstige von CMIR angebotene Sonder-Werbeformen (z.B. Microsites oder Content-Integrationen und -Distributionen).
2 Auftragsabschluss, Preise, Rabatte und Stornierungen
2.1 Angebote von CMIR sind in jedem Fall freibleibend. Der Auftrag kommt ausschließlich durch seine schriftliche Bestätigung durch CMIR, durch Einstellen in die von CMIR beschalteten Internetseiten oder durch sonstige Erbringung der Werbeleistung zustande. Mündliche oder telefonische Bestätigungen können eine schriftliche nicht ersetzen. Vertragspartner des Auftraggebers ist stets und ausschließlich CMIR. 2.2 Es gelten ausschließlich diese AGB sowie die einen Auftragsbestandteil bildenden Preislisten zu den jeweiligen Internetseiten. Die Gültigkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder sonstiger Inserenten wird ausdrücklich ausgeschlossen, soweit sie nicht mit diesen AGB übereinstimmen. Diese AGB finden auch auf zukünftige Aufträge des Auftraggebers zur Werbeschaltung auf den von CMIR beschalteten Internetseiten Anwendung, ohne dass ihre erneute Einbeziehung erforderlich ist. 2.3 Die aktuellen Preise und Rabatte sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen. Diese verstehen sich grundsätzlich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 2.4 Bei Änderungen von Preislisten gelten die neuen Bedingungen auch für die laufenden Aufträge, und zwar bei Preissenkungen sofort, bei Preiserhöhungen einen Monat später. 2.5 Eine Stornierung von Aufträgen ist möglich. Sie muss schriftlich bei CMIR eingehen. Bis zwei Wochen vor Kampagnenbeginn ist eine Stornierung kostenfrei. Bei einer Stornierung bis eine Woche vor Kampagnenbeginn werden 50 % des Auftragsvolumens berechnet, bei einer späteren Stornierung 100 % des Auftragsvolumens.
3 Zahlungsbedingungen
3.1 Es gelten grundsätzlich die Zahlungsbedingungen der AGB. Sondervereinbarungen, die in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind, erzielen abweichend Geltung. 3.2 Aufträge mit einer Laufzeit unter einem Monat werden mit Kampagnenbeginn in Rechnung gestellt. Bei länger laufenden Kampagnen werden monatlich Zwischenabrechnungen vorgenommen. 3.3 Rechnungsbeträge sind ohne Abzug zahlbar und mit einer Frist von 14 Tagen mit Valuta auf einem Konto von CMIR fällig. 3.4 Neukunden und Kunden außerhalb der EU müssen Vorkasse leisten.
4 Zahlungsverzug
4.1 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank erhoben. 4.2 CMIR kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur vollständigen Bezahlung zurückstellen und für die restliche Auslieferung der Werbung Vorauszahlung verlangen. Auch während einer laufenden Werbeschaltung kann CMIR die Auslieferung weiterer Werbung ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung der Vergütung und dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig machen, soweit begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers vorliegen. 4.3 Der Auftraggeber darf gegen Vergütungsforderungen von CMIR nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
5 Aufträge von Agenturen
5.1 Aufträge von Agenturen werden nur für namentlich genau genannte Werbetreibende angenommen. 5.2 Die Leistungserbringung für einen anderen als bei der Buchung angegebenen Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von CMIR.
6 Einstellung der Werbung
6.1 Die Anlieferung einwandfreier, geeigneter elektronischer Vorlagen muss bis spätestens 3 Werktage vor Schaltungsbeginn durch den Auftraggeber erfolgen. Die elektronischen Vorlagen müssen bei Anlieferung eindeutig und unverwechselbar gekennzeichnet sein und den aktuellen technischen Spezifikationen von CMIR entsprechen. Diese können auf Wunsch jederzeit gerne zur Verfügung gestellt werden. 6.2 Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass die von ihm gelieferten Werbemittel frei von schadhafter Software (wie z.B. Viren, Trojaner oder Software, die aufgrund ihrer Programmierung oder Eigenschaften von CMIR und/oder Dritten als schadhaft qualifiziert wird) sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet, CMIR etwaige Unregelmäßigkeiten in den Werbemitteln unverzüglich nach eigener Kenntniserlangung (auch schriftlich) mitzuteilen. 6.3 Die Pflicht von CMIR zur Aufbewahrung der elektronischen Vorlagen endet 3 Monate nach deren letztmaliger Verbreitung. 6.4 Der Auftraggeber hat unverzüglich zu prüfen, ob die Werbung fehlerfrei veröffentlicht ist. Eventuelle Mängel sind innerhalb der ersten Woche nach Schaltungsbeginn zu rügen. Bei nachträglicher Reklamation trägt der Auftraggeber die Kosten der von ihm gewünschten Änderungen. 6.5 CMIR übernimmt keine Gewähr für die vereinbarte Schaltung der Werbung, wenn die Anlieferung der elektronischen Vorlagen nicht ordnungsgemäß, insbesondere verspätet oder in einem nicht abgestimmten Format oder ohne eindeutige Kennzeichnung, erfolgt. Wenn Werbeaufträge aus den genannten Gründen nicht mehr oder falsch durchgeführt werden, wird der vereinbarte Auftrag dennoch vollumfänglich in Rechnung gestellt. Dem Auftraggeber stehen keine Ersatzansprüche zu. Der Auftraggeber trägt das Risiko bei der Übermittlung der elektronischen Vorlagen.
7 Aufträge zur Generierung von User-Adressen
7.1 Sofern ein Werbeauftrag die Generierung von User-Adressen (nachfolgend "Leads") zum Gegenstand hat und sofern dies technisch möglich und im Werbeauftrag vereinbart ist, speichert CMIR für den Auftraggeber die über die Werbemittel generierten Adress-Datensätze und leitet diese in regelmäßigen Abständen an den Auftraggeber weiter. Eine Adressvalidierung und -systematisierung wird von CMIR nicht durchgeführt. Sofern die Abrechnung des Werbeauftrags auf der Anzahl der generierten Leads basiert, wird jeder gelieferte Lead abgerechnet. Eine Reklamation und Rückgabe der Leads ist ausgeschlossen. 7.2 Die Adressgenerierung über das Werbemittel erfolgt jeweils bis zu der in dem Werbeauftrag bestimmten Anzahl von Leads pro Monat, längstens jedoch für die im Auftrag genannten Werbeschaltzeitraum. Eine Mindestanzahl an Leads sowie eine bestimmte Conversion-Rate wird nicht garantiert. 7.3 Der Auftraggeber versichert, das geltende Datenschutzrecht bei der Gestaltung und Durchführung der Kampagne zu beachten und alle Personen, die mit der Erfüllung des Werbeauftrags betraut werden, zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen zu verpflichten und mit der gebotenen Sorgfalt die Einhaltung dieser Verpflichtung sicherzustellen. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die Erhebung und Speicherung von personenbezogenen Daten, die über die Werbemittel generiert werden, ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorgaben erfolgt. Insbesondere garantiert der Auftraggeber, dass er die generierten User-Daten ausschließlich zu der von den Usern jeweils in der Datenschutzerklärung bestimmten Nutzung verwendet. 7.4 Nach Übermittlung der generierten User-Daten hat CMIR keinerlei Einfluss mehr auf deren Verwendung durch den Auftraggeber. Die Datenübermittlung erfolgt daher ausdrücklich unter dem Vorbehalt der rechtmäßigen Nutzung durch den Auftraggeber sowie unter Ausschluss jeder Haftung von CMIR. CMIR gilt insofern als Auftragsdaten-Verarbeiter des Auftraggebers.
8 Ablehnungsbefugnis
8.1 CMIR behält sich vor, Werbeaufträge insgesamt oder einzelne Werbemittel aufgrund ihres Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen oder bereits veröffentlichte Werbeflächen zu sperren. Solche Gründe sind insbesondere dann gegeben, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das gelieferte Werbemittel schadhafte Software enthält oder, dass Inhalte der Werbung gegen Gesetze, insbesondere auch spezielle gesetzliche Regelungen, wie z.B. das Heilmittelwerbegesetz, wettbewerbsrechtliche Vorschriften, behördliche Bestimmungen oder Rechte Dritter verstoßen oder deren Veröffentlichung für CMIR und/oder deren Vermarktungskunden unzumutbar ist. Unzumutbarkeit ist insbesondere dann gegeben wenn die Inhalte das Ansehen von CMIR und/oder deren Vermarktungskunden schädigen könnten. Hierzu zählen beispielsweise Informationen und Darstellungen, die zum Rassenhass aufstacheln, grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen schildern oder die geeignet sind, Kinder und Jugendliche sittlich zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen. Unzumutbarkeit ist insbesondere dann gegeben, wenn Werbung Zukunftsprognosen zu Einzelaktien enthält und in diesem Zusammenhang Kaufempfehlungen zum direkten Erwerb von Aktien über die Börse ausspricht oder wenn in grafischen Werbemitteln Personen durch Bildeinblendung und/oder Namensnennung prominent herausgestellt werden, die zum Zeitpunkt der Werbeschaltung für das werbende Unternehmen tätig sind. 8.2 CMIR kann insbesondere auch eine bereits veröffentlichte Werbefläche zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte der Werbefläche oder der unter der Link-Adresse zu findenden Inhalte vornimmt, und hierdurch die Voraussetzungen von Ziffer 8.1 erfüllt werden. 8.3 Die Ablehnung oder Sperrung eines Werbeauftrages wird dem Auftraggeber mitgeteilt.
9Haftung des Auftraggebers und Rechtegewährung
9.1 Bei der Gestaltung der Werbeinhalte und der unter der Link-Adresse zu findenden Inhalte und bei der Gestaltung sonstiger von CMIR bereitgestellten Werbeflächen (z.B. Microsites, Vergleichstools) sowie bei der Verwendung der durch AC übermittelten User-Daten gemäß Ziffer 7 fällt die Beachtung des Wettbewerbsrechts, des Datenschutzrechts, nationaler und internationaler Urheber- und sonstiger Schutzrechte sowie weiterer etwa einschlägiger spezieller Bestimmungen, wie z.B. kredit-, bank- und wertpapierhandelsrechtlicher oder heilmittelwerberechtlicher Bestimmungen, in die alleinige Verantwortlichkeit des Auftraggebers. Der Auftraggeber garantiert, eine etwa erforderliche Erlaubnis zur Vermittlertätigkeit bezüglich der auf den Webseiten von CMIR beworbenen Produkte zu besitzen und während der Laufzeit des Werbeauftrags aufrechtzuerhalten. 9.2 Der Auftraggeber überträgt CMIR sämtliche Rechte, die für die Durchführung des Werbeauftrags notwendig sind. Dazu gehören insbesondere die Rechte für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich im Internet erforderlicher urheberrechtlicher Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstiger Rechte, insbesondere das Recht zur Speicherung, Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf. Der Auftraggeber garantiert, dass er alle zur Schaltung der Werbeinhalte erforderlichen Rechte besitzt und zur Übertragung der vorgenannten Rechte befugt ist. 9.3 Sofern der Auftraggeber durch Verwendung spezieller Techniken, wie z.B. den Einsatz von Cookies oder Zählpixeln, Daten aus der Schaltung seiner Werbemittel auf den von CMIR vermarkteten Internetseiten sammelt oder gewinnt, ist der Auftraggeber bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten für die Einhaltung des geltenden Datenschutzrechts verantwortlich. 9.4 Der Auftraggeber stellt CMIR und deren Vermarktungskunden von allen Ansprüchen wegen Verletzung vorgenannter Rechte und gesetzlicher Bestimmungen frei, welche von Dritten im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Werbeflächen und/oder der unter der Link-Adresse zu findenden Inhalte und/oder aufgrund der Verwendung der durch CMIR übermittelten User-Daten und/oder wegen Fehlens einer etwa erforderlichen Vermittlungserlaubnis und/oder aufgrund der Lieferung schadhafter Werbemittel im Sinne der Ziffer 6.2 gegen CMIR und/oder deren Vermarktungskunden geltend gemacht werden. Der Auftraggeber haftet allein für die Vollständigkeit und Richtigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen. Der Auftraggeber erstattet CMIR und/oder deren Vermarktungskunden die in diesem Zusammenhang entstehenden Aufwendungen und Kosten der Rechtsverteidigung, soweit diese angemessen sind. Dies gilt nicht, sofern und soweit feststeht, dass CMIR und/oder deren Vermarktungskunden ein Mitverschulden zur Last fällt. Darüber hinaus ist CMIR zur Geltendmachung von Schadensersatz berechtigt. Im Falle der Lieferung schadhafter Werbemittel gilt dies auch für mittelbar verursachte Schäden. CMIR ist berech CMIR tigt, mit den vorgenannten Ansprüchen aufzurechnen. Im Fall einer Inanspruchnahme wird AC den Auftraggeber unverzüglich informieren. 9.5 Sofern der Auftraggeber, in welcher Form auch immer, anonyme oder personenbezogene Daten aus der Schaltung seiner Werbemittel auf den von CMIR vermarkteten Internetseiten erhält, darf der Auftraggeber diese Daten ausschließlich im Rahmen der jeweiligen Kampagne und, sofern es sich bei dem Auftraggeber um eine Agentur handelt, ausschließlich für den konkreten Werbekunden, der die Schaltung der jeweiligen Kampagne beauftragt hat, auswerten. Die Auswertung darf nur die anonymen und personenbezogenen Daten umfassen, die durch Werbeschaltungen auf den von CMIR vermarkteten Internetseiten generiert worden sind. Darüber hinaus ist dem Auftraggeber jede Verarbeitung, Nutzung und/oder Weitergabe sämtlicher Daten aus der Schaltung seiner Werbemittel auf den von CMIR vermarkteten Internetseiten untersagt. Insbesondere darf der Auftraggeber diese Daten nicht für andere Zwecke speichern, auswerten, anderweitig nutzen und/oder an Dritte weitergeben. Dieses Verbot umfasst insbesondere auch die Erstellung und Verwendung von Nutzungsprofilen. Sofern der Auftraggeber für die Lieferung von Werbemitteln auf von CMIR vermarkteten Internetseiten Systeme Dritter einsetzt, garantiert er, dass auch diese Systembetreiber die Bestimmungen dieser Ziffer 9.5 einhalten. 9.6 Verstößt der Auftraggeber gegen Ziffer 9.5, berechtigt dies AC in jedem Einzelfall zur Geltendmachung einer Vertragsstrafe in Höhe der 10-fachen Vergütung gemäß dem Werbeauftrag, aus dem die unzulässige Datennutzung erfolgt. Die Geltendmachung eines höheren Schadens, auf den eine Vertragsstrafe dann anzurechnen wäre, sowie das Recht von CMIR zur fristlosen Vertragskündigung aus wichtigem Grund bleiben hiervon unberührt. Dem Kunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass der CMIR entstandene Schaden geringer ist.
10 Gewährleistung von CMIR
10.1 CMIR gewährleistet Schaltungen der Werbeflächen auf den einvernehmlich festgelegten Internetseiten bzw. bestimmten Bereichen der jeweiligen Internetseiten sowie eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe der Werbeflächen. 10.2 Die Durchführung eines Werbeauftrags, der aus redaktionellen Gründen, wegen höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse ausfällt, kann nach Möglichkeit entweder vorverlegt oder nachgeholt werden. Dies wird dem Auftraggeber zuvor mitgeteilt. Gleiches gilt, wenn die Werbeschaltung in ein anderes als das vorgesehene Umfeld eingebettet werden soll. Widerspricht der Auftraggeber der vorgesehenen Änderung nicht schriftlich innerhalb einer Frist von 5 Werktagen nach Mitteilung durch CMIR, gilt dies als Einverständnis des Auftraggebers. 10.3 Liegt die für die Werbeschaltung gebuchte Werbefläche auf einer von CMIR für einen Dritten vermarkteten Internetseite, so steht die Durchführung des Werbeauftrags unter dem Vorbehalt, dass zwischen CMIR und dem Vermarktungspartner ein gültiges Vertragsverhältnis über die Vermarktung von Werbeflächen besteht. Wird dieses Vertragsverhältnis beendet, so wird CMIR den Auftraggeber hierüber unverzüglich informieren. Soweit CMIR in der Folge Werbeaufträge auf der betreffenden Internetseite nicht durchführen kann, hat der Auftraggeber Anspruch auf alternative Werbeplätze. Ziffer 2.5 dieser AGB bleibt unberührt. Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu. 10.4 Sofern im Auftrag keine abweichenden Regelungen getroffen werden, gewährleistet CMIR dem Auftraggeber das im Auftrag festgelegte Volumen an AdImpressions für den jeweils festgelegten Zeitraum. CMIR bedient sich zur Schaltung der Werbeaufträge eines technischen Dienstleisters. Das Reporting findet aufgrund der Angaben dieses technischen Dienstleisters statt und stellt die zwischen CMIR und dem Auftraggeber gültige Grundlage für die Berechnung des ausgelieferten Volumens dar. Bei Unterlieferung findet eine Verrechnung unter Berücksichtigung der jeweiligen Tausend-Kontakt-Preise statt. Sollte eine von CMIR garantierte Anzahl an AdImpressions nach dieser Verrechnung noch nicht erfüllt sein, erhält der Auftraggeber eine Ersatzlieferung.
11 Haftung von CMIR
11.1 CMIR haftet nicht für die Inhalte der von ihr vermarkteten Seiten Dritter. Verantwortlicher i.S.d. RStV, bzw. des TMG für die Inhalte der Internetseiten ist der jeweilige Betreiber. 11.2 CMIR haftet für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Organe oder Gehilfen, jedoch für jedes Verschulden bei Schäden, die auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen, bei Abgabe einer Garantie oder bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist auf den üblicherweise in derartigen Fällen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Soweit eine Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von CMIR. 11.3 Mit Ausnahme der Regelung in Ziffer 11.2 ist die Haftung von CMIR für höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse ausgeschlossen.
12 Sonstiges
12.1 AC ist berechtigt, einzelne oder alle Rechte und Pflichten aus den Werbeaufträgen an andere verbundene Unternehmen zu übertragen. 12.2 Änderungen dieser AGB werden wirksam, wenn CMIR die Änderung dem Auftraggeber schriftlich mitteilt und der Auftraggeber der Änderung nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Zugang der Mitteilung widerspricht. Im Übrigen bedürfen Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag der Schriftform. 12.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. 12.4 Sollten einzelne Teile der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit dieser AGB im Übrigen davon unberührt. Stand: 12.12.2011
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